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공공조달계약의 법적 성격과 통제에 관한 연구 - 공법상 계약 이론을 중심으로

Part Name
연구논문
Title
공공조달계약의 법적 성격과 통제에 관한 연구 - 공법상 계약 이론을 중심으로
Author(s)
정호경; 선지원
Affiliation
한양대학교독일 Regensburg 대학
Publication Year
30-Jun-2014
Citation
법제연구, Vol. 46 Page. 181-208, 2014
ISSN
1226-3664
Publisher
한국법제연구원
Type
Article
Language
kor
URI
https://www.klri.re.kr:9443/handle/2017.oak/7037
Abstract
조달 영역은 가장 빈번하게 공공부문과 사인의 계약이 나타나는 분야이다. 그러한 계약이 공법상 계약의 정의에 부합한다면, 이는 공법으로 취급되어야 할 것이다. 즉, 조달의 목적물이 공적인 것이거나, 예산상의 영향이 클 경우 및 계약의 체결이 일반 시민에게도 영향을 끼치는 때에는 공법적 효과가 발생한다고 볼 수 있고, 이런 효과가 발생하는 조달의 발주자가 행정주체일 때, 공공조달계약을 공법상 계약의 범주에 넣을 수 있을 것이다. 공공조달계약의 성격을 공법상 계약으로 취급하는 한, 공법상의 통제가 필수적이다.
공공조달에 대한 통제는 계약행위 자체에 대한 통제와 계약의 내용에 따른 통제로 나누어 볼 수 있다. 계약행위 자체에 대한 통제는 계약 절차 등을 직접 규정하는 법규들에 의해 이루어진다. 유럽연합 공공조달지침과 이를 반영한 회원국의 법규들, 독일 연방행정절차법의 공법상 계약 관련 규정, 미국 연방조달규정, 우리나라의 국가계약법과 지방계약법 등이 이러한 법규에 해당한다. 계약의 내용에 따른 통제는 계약의 내용이 위법하거나 공익을 해할 경우 이루어지는 통제이다. 이는 통제의 목적이 „계약은 지켜져야 한다“는 명제보다 우월한 가치일 때 정당화될 수 있다. 통제의 기준으로서의 공적 가치로는 시민 보호의 목적, 환경 및 보건, 재정 및 예산상 문제, 금융·경제상의 문제를 생각할 수 있으며, 기준의 충족 여부에 대해 행정법상 원리의 관점에서 신중하게 검토해야 할 것이다.
통제는 먼저 각종 법률에 산재해 있는 행정상의 통제 규정을 통해 구체화된다. 또한 사회적 가치에 근거해 제3자가 소를 제기하고, 이를 통해 법원이 계약의 내용을 통제하는 방안을 생각해 볼 수 있다. 제3자가 행정소송을 통해 계약을 효력을 다투는 방법에 대해서는 행정소송의 요건으로서의 처분성에 대한 고찰과 함께 더 깊은 고려가 필요하며, 제도적 규율을 통해 통제의 기준이 되는 공적 가치를 체계화·가시화하는 노력이 필요하다.


Im Beschaffungswesen wird am häufigsten der Vertrag zwischen öffentlicher und privater Hand geschlossen. Der Vertrag ist dann in das öffentliche Recht einzuordnen, wenn er mit der Definition des öffentlichen Vertrages korrespondiert. Falls die Vergabe mit dem öffentlichen Objekt einhergeht, eine enorme Last i. S. des Haushalts trägt oder sich auf allgemeine Bürger auswirkt, verbleibt die öffentlich-rechtliche Wirkung bezüglich des Vertrages. Und wenn der Auftraggeber, der eine Partei eines solchen Vertrages ist, zum öffentlichen Sektor gehört, kann der Vergabevertrag dem öffentlichen Recht unterfallen. Soweit der Vergabevetrag als öffentlich-rechtlich betracht wird, ist die öffentlich-rechtliche Kontrolle nötig.
Die Kontrolle ist nicht nur über den Abschluss des Vertrages an sich, sondern über seinen Inhalt durchzuführen. Die erstere wird nach den Regelungen, die z. B. das Verfahren des Vertrages umschreibend definiert. Dazu gehört die Vergaberichtlinie der EU und sie umsetzende Regelungen der Mitgliederstaaten, die Teil des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist, die Bundesvergaberegulierung(FAR) der USA und koreanische Gesetze über den Vertrag, dessen Partei der Staat oder die Gemeinde ist. Die letztere stellt die Kontrolle über den Inhalt des Vertrages dar, der rechtswidrig sowie schädlich für das öffentliche Interesse ist. Sie ist dann gerechtfertigt, wenn ihres Zweck über dem Satz „pacta sunt servanda“ steht. Der mögliche öffentliche Wert als der Maßstab der Kontrolle stellt den Schutz der Bürger, die Umweltfrage, das Finanz- und Haushaltsproblem sowie die wirtschaftliche Umlage dar. Es ist angemessen überprüft im Hinblick auf die Grundsätze des Verwaltungsrechts, ob die Kontrolle die Maßstäben entspricht.
Die Kontrolle wird zuerst durch die angemessene gesetzliche Maßnahme konkretisiert. Darüber hinaus kann man sich durch die aufgrund der sozialen Wert angestrngte Klagen des Bürgers der Auswirkung des Vertrages wehren. Es bedarf dazu einer weiteren Berücksichtigung, ob und wie der Dritte auf den Vertrag eine öffentlich-rechtliche Klage erheben kann, und insbesondere einer Betrachtung über die Zulässigkeit und Voraussetzung des Rechtsweges. Schließlich ist der öffentliche Wert mit der institutionellen Regelung zu ordnen und sichtbar zu machen.
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